Das Tribunal Supremo hat seine Auffassung mit Urteil vom 14. Juli 2011 entschieden, das angeheiratete Verwandte den Blutsverwandten gleichzustellen sind. Die Dirección General de Tributos, die oberste Steuerbehörde, hat mit Verwaltungsanweisung vom 27. September 2011 bestimmt, dass auch die Steuerverwaltung die Auffassung des Tribunal Supremo der Besteuerung zu Grunde legen soll. Betroffene sollten prüfen, ob zu viel gezahlte Steuern zurückgefordert werden können.
Spanische Erbschaftsteuer: Tribunal Supremo zur Steuerklasse von Anverwandten
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