Derzeit unterfällt der weltweite Nachlass einer Person nur dann der UK-Nachlasssteuer (UK Inheritance Tax), wenn die Person ihr Domizil im UK hatte oder so zu behandeln ist als hätte sie ihr Domizil im UK.
Ab dem 6. April 2025 hängt der Umfang der Steuerpflicht nicht mehr vom Domizil einer Person ab. Stattdessen wird nun darauf abgestellt, ob es sich um eine Person mit dauerhaftem Wohnsitz (long term resident, kurz LTR) handelt.
Ein LTR ist eine Person, die mindestens 10 der letzten 20 Steuerjahre im Vereinigten Königreich ansässig war.
Ein LTR unterliegt der UK-Nachlassseuer auf sein weltweites Vermögen.
Eine Person gilt automatisch nicht mehr als LTR, wenn sie in zehn aufeinander folgenden Steuerjahren nicht im Vereinigten Königreich ansässig war, wodurch der 20-jährige Rückblickszeitraum zurückgesetzt wird. Die Zehnjahresfrist nach dem Verlassen des Vereinigten Königreichs wird verkürzt, wenn die Person weniger als 20 Jahre ansässig war. Jemand, der seit 13 Jahren oder weniger ansässig ist, bleibt nach dem Verlassen des Vereinigten Königreichs für drei volle Steuerjahre ein LTR. Diese Frist verlängert sich um ein Jahr für jedes weitere Jahr des Aufenthalts im Vereinigten Königreich. Kehrt eine Person dann in das Vereinigte Königreich zurück, kann sie wieder als LTR gelten, wenn sie den Test für 10 von 20 Jahren erfüllt.
Die LTR-Regelung gilt gleichermaßen für im Vereinigten Königreich ansässige und nicht im Vereinigten Königreich ansässige Personen. Daher unterliegt eine im Vereinigten Königreich ansässige Person, die den LTR-Test nicht erfüllt, nur der IHT auf ihr im Vereinigten Königreich belegenes Vermögen.
Für Personen, die im Jahr 2025/26 nicht im Vereinigten Königreich ansässig sind, gibt es eine Übergangsbestimmung. Diese Personen werden nur dann als LTR betrachtet, wenn sie die folgenden zwei Bedingungen erfüllen:
- Sie waren in 15 der letzten 20 Jahre im Vereinigten Königreich ansässig; und
- hatte einen Wohnsitz im Vereinigten Königreich im laufenden Jahr oder in einem der drei vorangegangenen Jahre.