Änderung des anwendbaren Erbrechts bei Spanien-Vermögen? Folgen der EuErbVO für Deutsche mit Vermögen in Spanien

Aufsatz im FPSB Newsletter Oktober 2014; Autoren: Europ. Rechtsanwalt José Martinez Salinas und Rechtsanwalt Jan-Hendrik Frank.

Auszug: 

Ab dem 17.08.2015 ist die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) vollumfänglich anzuwenden. Damit ändert sich auch bei deutsch-spanischen Erbfällen in vielen Fällen das auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendende Recht. Der Beitrag zeigt die Hintergründe der Neuerung auf, führt in die neue Rechtslage ein und gibt Praxisempfehlungen.

Aus urheberrechtlichen Gründen kann der Aufsatz hier nicht wiedergegeben werden. Auf begründete Anfrage senden wir Ihnen aber gerne eine Kopie zu. 

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