Beratung betreffend die Folgen des Erbfalls bei der deutschen Einkommensteuer
Wir beraten im deutsch-australischen Erbfall betreffend die steuerlichen Folgen, insbesondere die deutsche Erbschaftsteuer. Unsere Leistungen umfassen z.B.
- Besorgung der erforderlichen Unterlagen zur Erklärung der deutschen Einkommensteuer für den Gewinn aus dem Verkauf von Wertpapieren;
- Beratung betreffend die Folgen bei der Einkommensteuer bei einer Todesfallbegünstigung aus einem ausralischen Altersvorsorgenplan oder Pensionsfonds (z.B. Superannuation);
- Beratung betreffend die Besteuerung der laufenden Einkünfte des Nachlasses (Dividenden, Zinsen, Mieten, Gewinne aus Veräußerung von Wertpapieren);
- Beratung betreffend die Vermeidung der Doppelbesteuerung und Ausübung von steuerlichen Wahlrechten.
Auf Wunsch unterstützten wir Ihren persönlichen Steuerberater bei der Erklärung der Einkommensteuer oder einer Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen einer ausländischen Vermögensmasse oder entwerfen diese.
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
Erbrecht-Aktuell
- FG Köln: Vereinbarkeit der Regeln über die Besteuerung des Übergangs auf eine ausländische Familienstiftung mit Europäischen Recht
- Südaustralien: Kodifizierung des Erbrechts und Neuregelungen
- BFH: Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters
- BFH: Schenkungsteuer bei Ausschüttung Seitens einer Vermögensmasse während deren Bestehen
- Australien: Foreign Investors Act und Erbschaft
- LfSt Bayern: Schenkungssteuer bei Ausschüttung aus einem Ermessens-Trust