Beratung betreffend die Folgen des Erbfalls bei der deutschen Einkommensteuer

Wir beraten im deutsch-australischen Erbfall betreffend die steuerlichen Folgen, insbesondere die deutsche  Erbschaftsteuer. Unsere Leistungen umfassen z.B.

  • Besorgung der erforderlichen Unterlagen zur Erklärung der deutschen Einkommensteuer für den Gewinn aus dem Verkauf von Wertpapieren;
  • Beratung betreffend die Folgen bei der Einkommensteuer bei einer Todesfallbegünstigung aus einem ausralischen Altersvorsorgenplan oder Pensionsfonds (z.B. Superannuation);
  • Beratung betreffend die Besteuerung der laufenden Einkünfte des Nachlasses (Dividenden, Zinsen, Mieten, Gewinne aus Veräußerung von Wertpapieren);
  • Beratung betreffend die Vermeidung der Doppelbesteuerung und Ausübung von steuerlichen Wahlrechten.

Auf Wunsch unterstützten wir Ihren persönlichen Steuerberater bei der Erklärung der Einkommensteuer oder einer Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen einer ausländischen Vermögensmasse oder entwerfen diese.  

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Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".

Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite

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