Deutsch-spanisches Erbrecht
Unsere deutschen und spanischen Rechtsanwälte sind Spezialisten für Erbfälle mit Bezügen zu Spanien („Spanisches Erbrecht“). Uns kennzeichnet
- besondere Qualifikation (Fachanwalt für Erbrecht, Prädikatsanwälte, deutsche und spanische Anwälte),
- Konsequente Spezialisierung,
- langjährige Erfahrung in deutsch-spanischen Erbfällen,
- Detaillierte Kenntnis beider Rechtssysteme,
- Kompetenz in Fragen des deutschen und spanischen (Erbschafts-) Steuerrechts,
- Sprachkompetenz und
- wissenschaftliche Beschäftigung mit Fragen des deutsch-spanischen Erbrechts.
Deutsch-spanisches Erbrecht: Unsere Leistungen
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht beraten umfassend rund um das Thema „Erben & Vererben“ bei Bezügen zu Spanien. Standardsituationen bei unserer Beratung sind insbesondere:
Beratung für Privatleute, Berater, Gerichte, Banken und gemeinnützige Organisationen
Unsere Mandanten sind meist Privatleute und kommen aus allen gesellschaftlichen Gruppen. Manche erben ein kleines Appartement, andere ein prächtiges Anwesen.
Neben Privatleuten beraten wir auch andere Berater (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte, Finanzdienstleister), Gerichte, Banken, Unternehmen, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen.
Beratung im deutsch-spanischen Erbrecht in Deutschland und Spanien
Wir beraten an unseren Kanzlei-Standorten in Deutschland und Spanien und freuen uns darauf Sie persönlich kennen zu lernen.
Wir bieten aber auch Beratung über Telefon oder E-Mail an. In den meisten Fällen ist dies auch zur Erledigung der Anliegen unserer Mandanten völlig ausreichend. Wenn wir meinen, dass eine persönliche Beratung sinnvoll ist, sagen wir es Ihnen!
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?
Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie für Ihre Fragen vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen. Nach Absendung Ihrer Anfrage wird Sie ein Rechtsanwalt der Kanzlei, der sich mit dem Themengebiet auskennt, schnellst möglich - in der Regel binnen 24 Stunden - kontaktieren und - soweit erforderlich - weitere Fragen stellen oder ein Angebot für eine Beratung unterbreiten. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage per Kontaktformular nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden und wir unterbreiten Ihnen nach Sichtung Ihrer Anfrage ggf. einen Vorschlag für eine Vergütung. Falls Sie es bevorzugen uns unmittelbar anzurufen, finden Sie Kontaktdaten der Anwälte unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".
Erbrecht-Aktuell
- Spanien: Entwurf eines Gesetzes über die Bekämpfung der Steuervermeidung durch Nicht-Residente durch Vermögenshaltung über ausländische Gesellschaften
- Spanien: Neue „befristete“ Solidaritätssteuer auf große Vermögen
- DGT: keine gemeindlichen Wertzuwachssteuer bei Tod des Nießbrauchers
- EuGH: Vereinbarkeit der Pflicht der Spanien-Ansässigen (Residenten) zur Meldung ihres Vermögen im Ausland mit Unionsrecht
- Kanaren: Besondere Vergünstigungen für Geschädigte des Vulkanausbruchs auf La Palma