Ausländischer Trust (foreign trust)

Ein ausländischer Trust (foreign trust) ist nach US-Steuerrecht nur mit Einkünften aus US-Quellen steuerpflichtig. Nach IRC §§ 7701(a)(30)(E) und (31)(B) ist jeder Trust ein ausländischer Trust, es sei denn, beide der folgenden Punkte sind gegeben:

  • Ein Gericht der Vereinigten Staaten kann die Hauptaufsicht über die Verwaltung des Trusts ausüben; und
  • eine oder mehrere US-Personen haben die Befugnis, alle wesentlichen Entscheidungen des Trusts zu kontrollieren.

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