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Bestandsverzeichnis

Zur Ermittlung des Pflichtteils kann der Pflichtteilsberechtigte Auskunft über den Bestand des Nachlasses verlangen.  Dieses Verzeichnis wird als Bestandsverzeichnis bezeichnet. 

Publikationen zum Thema

  • Minderjähriges Kind als Erbe - Vermögenssorge, Vormundschaft und Testamentsvollstreckung
  • Pflichtteil: Berechnung des Wertes des Nachlasses
  • Pflichtteil: Pflicht zur Auskunft durch Vorlage eines Nachlassverzeichnisses
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