Bestandsverzeichnis
Zur Ermittlung des Pflichtteils kann der Pflichtteilsberechtigte Auskunft über den Bestand des Nachlasses verlangen. Dieses Verzeichnis wird als Bestandsverzeichnis bezeichnet.
Zur Ermittlung des Pflichtteils kann der Pflichtteilsberechtigte Auskunft über den Bestand des Nachlasses verlangen. Dieses Verzeichnis wird als Bestandsverzeichnis bezeichnet.