Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte einer Erbengemeinschaft
Eine Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte einer Erbengemeinschaft ist erforderlich, wenn während des Bestehens der Erbengemeinschaft Einkünfte (z.B. aus Vermietung) erzielt werden. Rechtsgrundlage ist § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO. Dies ist erforderlich, da die Erbengemeinschaft als solche nicht rechtsfähig ist und keine Steuererklärung abgeben kann. Besteht eine Erbengemeinschaft, die noch nicht auseinandergesetzt ist und unterliegt Vermögen, das Erträge abwirft, der Testamentsvollstreckung, hat der Testamentsvollstrecker die Erklärung abzugeben. In ELSTER wird hierfür das Formular ESt 1 B („Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung“) verwendet.