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Gesetzlicher Erbteil

Der gesetzliche Erbteil ist der Anteil am Nachlass, den eine Person nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge erhält. Nicht zu verwechseln ist der gesetzliche Erbteil mit dem Pflichtteil. 

Publikationen zum Thema

  • Forced Heirship under German Law
  • German Inheritance and Probate Law - FAQ
  • German Inheritance Law: The Compulsory Share
  • Gesetzliche Erbfolge im US-Bundesstaat Massachusetts
  • Intestate Succession in Germany
  • Wills in Germany
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Erbrecht-Aktuell

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25.04.2025 KG: Nachlassabwickler nach kanadischem Recht ist auch denn Testamentsvollstreckerzeugnis zu erteilen, wenn er alleiniger Begünstigter ist

25.04.2025 BFH: Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen und Verstoß von Art. 15 Abs. 6 AStG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit

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