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Gesetzlicher Erbteil

Der gesetzliche Erbteil ist der Anteil am Nachlass, den eine Person nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge erhält. Nicht zu verwechseln ist der gesetzliche Erbteil mit dem Pflichtteil. 

Verwandte Publikationen

  • Forced Heirship under German Law
  • German Inheritance and Probate Law - FAQ
  • German Inheritance Law: The Compulsory Share
  • Gesetzliche Erbfolge im US-Bundesstaat Massachusetts
  • Intestate Succession in Germany
  • Wills in Germany
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Erbrecht-Aktuell

20.08.2026 BFH: Erbfallkostenpauschale bei Vermächtnis; keine Kürzung der Erbfallkostenpauschale für den einzigen persönlich steuerpflichtigen Erwerber

08.07.2026 BGH: Anteil an einer Erbengemeinschaft ist auch dann bewegliches Vermögen, wenn der Nachlass aus Grundvermögen besteht

18.06.2026 BFH: Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen bei der Erbschaftsteuer

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