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Gesetzlicher Erbteil

Der gesetzliche Erbteil ist der Anteil am Nachlass, den eine Person nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge erhält. Nicht zu verwechseln ist der gesetzliche Erbteil mit dem Pflichtteil. 

Verwandte Publikationen

  • Forced Heirship under German Law
  • German Inheritance and Probate Law - FAQ
  • German Inheritance Law: The Compulsory Share
  • Gesetzliche Erbfolge im US-Bundesstaat Massachusetts
  • Intestate Succession in Germany
  • Wills in Germany
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Erbrecht-Aktuell

11.09.2026 OLG Köln: Ein Erbschein kann ein ausländisches Vindikationslegat ausweisen.

03.09.2026 Valencia: Weitere Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer

20.08.2026 BFH: Erbfallkostenpauschale bei Vermächtnis; keine Kürzung der Erbfallkostenpauschale für den einzigen persönlich steuerpflichtigen Erwerber

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