Grantor Trust
Ein Grantor-Trust ist ein Trust, bei dem entweder der Errichter (grantor) oder eine andere Person, die über bestimmte im Gesetz aufgelistete Rechte an dem Trust verfügt, als "Eigentümer" des Trusts bzw. des Trust-Vermögens angesehen wird. Dies Rechte geben dem Errichter die Herrschaft und Kontrolle über das Treuhandvermögen und/oder die Treuhandeinkünfte. Ob ein Trust ein Grantor Trust ist, ist nach IRC §§ 673 bis 677 zu bestimmen.