Intransparenter Trust
Im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) wird der Begriff “intransparenter Trust“ nicht verwendet. In der Rechtspraxis wird er im Zusammenhang mit der Erbschafts- und Schenkungsteuer synonym mit dem Begriff “Vermögensmasse ausländischen Rechts, deren Zweck auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist“ verwendet. Bei der Einkommensteuer wird er oftmals synonym mit dem Begriff Familien-Vermögensmasse verwendet. Wenn ein Trust bei der Erbschaftsteuer “intransparent“ und bei der Einkommensteuer “transparent“ ist, wird er auch bisweilen als „semi-transparent“ bezeichnet.
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