Intransparenter Trust
Von einem "intransparenten Trust" wird im deutschen Steuerrecht gesprochen, wenn das Treuhandvermögen nicht dem Errichter oder dem Begünstigten zugerechnet wird und stattdessen als Vermögensmasse ausländischen Rechts, deren Zweck auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, besonderen steuerlichen Regeln bei der Erbschafts-und Schenkungsteuer unterworfen wird.
Publikationen zum Thema
- Besteuerung von Common-law Trusts in Deutschland
- Der US-amerikanische Trust und deutsche Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer
- German Inheritance Tax
- German Inheritance Tax - FAQ
- German Inheritance Tax: Duty to report an Inheritance from Abroad
- Impuesto Alemán de Sucesiones
- Inheritance and Estate Tax in German-British Estate Matters - FAQ
- Taxation of U.S.-Trusts under the German Inheritance and Gift Tax Act
- Unilateral Relief in German-British Estate Matters