Intransparenter Trust
Von einem "intransparenten Trust" wird im deutschen Steuerrecht gesprochen, wenn das Treuhandvermögen nicht dem Errichter oder dem Begünstigten zugerechnet wird und stattdessen als Vermögensmasse ausländischen Rechts, deren Zweck auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, besonderen steuerlichen Regeln bei der Erbschafts-und Schenkungsteuer unterworfen wird.