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Treuhandvermögen (Trust)

Im DBA-USA-Erb und teilweise auch in der deutsche Literatur und Rechtsprechung wird ein Trust bzw. das auf den Trust übertragene Vermögen auch als "Treuhandvermögen" bezeichnet. Zu weiterführenden Informationen zum Trust wird auf den Glossareintrag zum Begriff Trust verwiesen. 

Publikationen zum Thema

  • Anrechnung der britischen Erbschaftssteuer auf die deutsche Erbschaftssteuer
  • Der Trust als Mittel der Nachlassplanung in England & Wales
  • Deutsch-amerikanisches Doppelbesteuerungsabkommen Einkommensteuer
  • Erbschaftssteuer im UK (England & Wales, Schottland, Nordirland)
  • Nachlassplanung bei Vermögen in England
  • New York: Übertragung eines Co-op
  • Probate und Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in den USA
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22.10.2025 TS zur Steuerbefreiung für Familienunternehmen bei Vermietung von Immobilien

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