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Treuhandvermögen (Trust)

Im DBA-USA-Erb und teilweise auch in der deutsche Literatur und Rechtsprechung wird ein Trust bzw. das auf den Trust übertragene Vermögen auch als "Treuhandvermögen" bezeichnet. Zu weiterführenden Informationen zum Trust wird auf den Glossareintrag zum Begriff Trust verwiesen. 

Publikationen zum Thema

  • Anrechnung der englischen Erbschaftssteuer auf die deutsche Erbschaftssteuer
  • Der Trust als Mittel der Nachlassplanung in England & Wales
  • Deutsch-amerikanisches Doppelbesteuerungsabkommen Einkommensteuer
  • Erbschaftssteuer im UK (England & Wales, Schottland, Nordirland)
  • New York: Übertragung eines Co-op
  • Probate und Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in den USA
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zum Glossar

Erbrecht-Aktuell

30.04.2025 FG S-H: Wirksames Errichtung eines Trusts als Voraussetzung der rechtlichen Verselbstständigung

25.04.2025 KG: Nachlassabwickler nach kanadischem Recht ist auch denn Testamentsvollstreckerzeugnis zu erteilen, wenn er alleiniger Begünstigter ist

25.04.2025 BFH: Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen und Verstoß von Art. 15 Abs. 6 AStG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit

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