Lebenslanger Nießbrauch

Ein Nießbrauch kann für die Dauer des Lebens des Nießbrauchsberechigten bestehen. In diesem Fall wird er als lebenslanger oder lebenslänglicher Nießbrauch bezeichnet. Der Kapitalwert eines lebenslänglichen Nießbrauchs und Leistungen ist mit dem Vielfachen des Jahreswerts anzusetzen. Das BMF stellt die Vervielfältiger in einer Tabelle zusammen und veröffentlicht diese zusammen mit dem Datum der Veröffentlichung der Sterbetafel im Bundessteuerblatt.

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