Schenkung einer Immobilie in Spanien - Wirksamkeit, Widerruf, Schenkungssteuer

Was ist nach spanischem Recht eine "Schenkung"?

Eine Schenkung (donación) ist im spanischen Recht definiert als ein Akt der Freigiebigkeit, durch den eine Person unentgeltlich über eine Sache zu Gunsten einer anderen Person verfügt, welche sie annimmt (Art. 618 CC).

Unter welchen Voraussetzungen ist die Schenkung einer Immobilie in Spanien wirksam?

Nach Art. 621 CC unterliegen Schenkungen unter Lebenden den allgemeinen Regeln für Verträge. Zu ihrer Wirksamkeit sind daher Angebot und korrespondierende Annahmeerklärung erforderlich. Ferner muss der Beschenkte die Fähigkeit haben ein Geschenk anzunehmen. Bei einer Immobilie in Spanien ist stets die notarielle Beurkundung erforderlich (Art. 633 CC).

Kann die Schenkung einer Immobilie in Spanien widerrufen werden?

Die Schenkung eine Immobilie in Spanien kann widerrufen werden, wenn diese (wirksam) vereinbart wurde (vgl. Art. 640 CC). Wurde nichts vereinbart, kann die Schenkung widerrufen werden, wenn der Schenker zum Zeitpunkt der Schenkung keine Kinder oder sonstige Abkömmlinge hatte und er nach der Schenkung ein Kind hat. Ferner dann, wenn ein Kind des Schenkenden noch lebt, von dem er bei Vornahme der Schenkung glaubte, es sei tot. Wenn das Widerrufsrecht ausgeübt wird, ist der Schenkungsgegenstand oder, wenn er verkauft wurde, der Erlös herauszugeben (Art. 645 CC).  Allerdings muss der Schenker eines Grundstücks einen zwischenzeitlich eingetragenen Hypothekengläubiger befriedigen.

Fällt bei der Schenkung einer Immobilie in Spanien spanische Schenkungssteuer an?

Die Schenkung von Grundvermögen in Spanien unterliegt immer der spanischen Schenkungssteuer. Aber auch die Schenkung von beweglichem Vermögen unterliegt zumeist der spanischen Schenkungssteuer. Hierzu verweisen wir auf den Betrag Spanische Schenkungssteuer. Daneben kann auch deutsche Schenkungssteuer anfallen. 

Wie hoch ist die spanischen Schenkungssteuer bei einer Immobilienschenkung?

Die Steuersätze der spanischen Schenkungssteuer liegen zwischen 7,65 % und 81,6 %. Anders als bei der Erbschaftssteuer wird allerdings nach dem Recht des Staates (estado) kein allgemeiner Freibetrag gewährt. Dies gilt auch bei Schenkungen von den Eltern an Kinder oder andere Verwandte. Nach dem Recht einiger autonomer Gemeinschaften (z.B. Balearen, Kanaren, Andalusien) wird allerdings Personen der Steuerklasse I und II (Ehegatte, Abkömmlinge) ein Freibetrag bzw. ein Abzug von der Steuerschuld gewährt.

Wie wird eine Immobilie in Spanien bei der Schenkungssteuer bewertet?

Seit dem 1.1.2022 ist gemäß Art. 9 Abs. 3 span. ErbStG bei Grundstücken der Wert des Grundstücks der in dem Gesetz über das Kataster (Ley del Catastro Inmobiliario) vorgesehene Referenzwert zum Zeitpunkt der Entstehung des Steueranspruchs im Grundsatz maßgebend. Ergänzend verweisen wir  auf den Beitrag Bewertung von Spanien-Immobilien für Zwecke der spanischen Erbschaftsteuer

Kann durch den Vorbehalt eines Nießbrauchs an der Immobilie spanische Schenkungssteuer gespart werden?

Zur Verringerung der spanischen Schenkungsteuer, kann sich die Vereinbarung des Vorbehalts eines lebenslangen Nießbrauch (usufructo vitalico) oder eines Wohnrechts (Derecho de habitación) empfehlen, da für Zwecke der spanischen Schenkungsteuer der Wert Nießbrauchs oder Wohnrechts abgezogen werden kann. Bei Tod des Nießbrauchers fallen allerdings nochmals Steuern an. Ergänzend verweisen wir auf den Beitrag Der Nießbrauch im spanischen Zivil- und Steuerrecht

Fällt bei der Schenkung einer Immobilie in Spanien spanische Gewinnsteuer an?

Oftmals übersehen wird von Deutschen, dass bei der Schenkung einer Immobilie in Spanien auch spanische Gewinnsteuer (Impuesto Sobre las Ganancias de Capital) anfällt. 

Fällt bei der Schenkung einer Immobilie in Spanien gemeindliche Wertzuwachssteuer (Plusvalía) an?

Neben der Gewinnsteuer und der Schenkungssteuer, wird von der Gemeinde die gemeindliche Wertzuwachsteuer (Plusvalía) im Falle einer Schenkung von städtischen Immobilien erhoben.

Fällt bei der Schenkung einer Immobilie in Spanien deutsche Schenkungsteuer an?

Wenn der Schenker oder der Beschenkte ein Inländer ist, fällt auch deutsche Schenkungsteuer an. Die Doppelbesteuerung kann unter Umständen durch Anrechnung der spanischen Schenkungsteuer auf die deutsche Schenkungsteuer ganz oder teilweise vermieden werden. Ergänzend verweisen wir auf den Beitrag spanische Schenkungsteuer

Übertragung als Abfindung für Erbverzicht

Was als Abfindung für einen (teilweisen) Erbverzicht erworben wird, unterliegt nach unserer Auffassung nicht der spanischen Schenkungssteuer (impuesto sobre donaciones), sondern als Erwerb von Todes wegen der spanischen Erbschaftssteuer (impuesto sobre sucesiones) und es fällt keine spanische Gewinnsteuer an (so ausdrücklich Urteil des Tribunal Supremo, 252/2016 vom 9.Februar 2016 für eine Leistung aus einem Erbvertrag nach dem Recht von Galizien).

Glossar: Lebenslanger Nießbrauch (usufructo vitalico); Gemeindliche Wertzuwachsteuer (Plusvalía); Wohnrecht (Derecho de habitación); Spanische Schenkungs

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