Nachlassabwicklung (administration)

In den common-law Staaten erfolgt die Nachlassabwicklung (administration) durch einen Nachlassabwickler (personal representative) unter Aufsicht des Nachlassgerichts (probate court). Zur Nachlassabwicklung gehört die Sicherung des Nachlasses, Erstellen eines Nahlassverzeichnisses (estate inventory), Tilgung der berechtigten Gläubigerforderungen, Erklärung und Zahlung der Steuern sowie die Verteilung (distribution). 

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