Nachlassabwicklung (estate administration)
In den common-law-Staaten erfolgt die Nachlassabwicklung (estate administration) durch einen Nachlassabwickler (personal representative) unter Aufsicht des Nachlassgerichts (probate court). Zur Nachlassabwicklung gehören die Sicherung des Nachlasses, Erstellen eines Nachlassverzeichnisses (estate inventory), das Verfahren zur Tilgung der Gläubigerforderungen, Erklärung und Zahlung der Steuern und die Vorlage eines Rechenschafts- und Verteilungsplans. Nicht zur Nachlassabwicklung in diesem Sinne gehören Fragen der Verteilung des Nachlasses (distribution). Im Hinblick auf die Nachlassabwicklung ist stets das Recht des Staates/Rechtsgebietes anzuwenden, das den Nachlassabwickler bestellt hat.