Qualifizierte Nachfolgeklausel
Als qualifizierte (erbrechtlichen) Nachfolgeklausel wird eine Nachfolgeklausel in dem Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft (GbR, OHG oder GmbH & Co KG) bezeichnet, bei der nur ein Erbe oder Vermächtnisnehmer, der persönlich benannt ist oder bestimmte Voraussetzungen erfüllt, beim Tod des Gesellschafters in die Gesellschaft nachfolgen soll und, bei mehreren Erben, die anderen Erben ausscheiden. Voraussetzung für den Eintritt kann z.B. sein, dass der Erbe oder Vermächtnisnehmer
- zu einer bestimmten Personengruppe (z.B. einer Familie oder zum Kreis der Gesellschafter) gehört,
- ein bestimmtes Alter im Zeitpunkt des Erbfalls hat (z.B. Mindestalter oder Höchstalter) oder
- eine bestimmte berufliche Ausbildung und Qualifikation hat.
Formulierungsbeispiel für qualifizierte erbrechtliche Nachfolgeklausel: Beim Tod eines Gesellschafters wird die Gesellschaft mit seinen Erben oder anderweitig durch Verfügung von Todes wegen Bedachten fortgesetzt, soweit es sich hierbei um Abkömmlinge des Gesellschafters handelt. Den anderen Erben oder Vermächtnisnehmern des verstorbenen Gesellschafters stehen gegen die Gesellschafter keinerlei Abfindungsansprüche zu.
Die nicht zu Nachfolgern berufenen Erben haben gegen den Nachfolger-Erben einen Anspruch auf Wertausgleich.