Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zur Verwirklichung eines bestimmten Zweckes in der Rechtsform der Gesellschaft (Gegensatz: Kapitalgesellschaft). Personengesellschaften sind die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (oHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die stille Gesellschaft und die Reederei. Wesentliche Merkmale sind die persönliche Haftung der Gesellschafter für die Schulden, persönliche Mitarbeit und Selbstorganschaft.  Die GbR ist in § 705 BGB geregelt. Diese Regeln sind auch für andere Personengesellschaften anwendbar (vgl. §§ 105 Abs. 3; 161 Abs. 2 HGB soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.  Im Handelsregister werden Personengesellschaften unter Abteilung A (kurz HRA) geführt. Die Personengesellschaft unterliegt nicht der Einkommensteuer und nicht der Vermögensteuer. Steuerpflichtig sind die einzelnen Gesellschafter.

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