Rom I-VO

Die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht - zumeist als "Rom I-VO" oder einfach nur "Rom I" bezeichnet - bestimmt das im Hinblick auf Schuldverhältnisse anwendbare Recht (Schuldrechtsstatut). Text der Rom I Verordnung in HTML. Der Übergang von Vermögen mittels eines Vertrags zugunsten Dritter auf den Todesfall unterliegt grundsätzlich der Rom I-VO. 

Diese Seite bewerten
 
 
 
 
 
 
 
3 Bewertungen (100 %)
Bewerten
 
 
 
 
 
 
1
5
5