Sachnormverweisung
Verweist das Recht eines Staates nur auf das Recht dieses Staates (sog. "Sachvorschriften") und ist somit nur das Recht dieses Staates unter Ausschluss derjenigen des Internationalen Privatrechts anzuwenden (vgl. Art. 3 a Abs. 1 EGBGB), so spricht man von einer Sachnormverweisung.