Transmortale Vollmacht

Die transmortale Vollmacht ist eine Vollmacht, die unter Lebenden (unbefristet und unbedingt) erteilt wird und die nach dem Tod des Vollmachtgebers fortbesteht. Dies kann im Vollmachts-Dokument ausdrücklich angeordnet werden. Diese gelten im Zweifel als über den Tod hinaus erteilt (§§ 168 S. 1, 672 S. 1 BGB). Die meisten Formulare von Finanzinstituten sehen aber ausdrücklich vor, dass die Vollmacht mit dem Tod nicht endet. Auch viele Vorsorgevollmachten enthalten eine solche Bestimmung. Die transmortagel Vollmacht kann eine umfassende Vollmacht sein (Generalvollmacht) oder auf bestimmte Rechtsgeschäfte beschränkt sein (z.B. Vollmacht zur Nachlassregelung). Der Erbe kann die transmortale Vollmacht jederzeit widerrufen. 

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