Transparenter Trust
Von einem "transparenten Trust" wird im deutschen Steuerrecht gesprochen, wenn das Treuhandvermögen dem Errichter (in manchen Fällen: dem Begünstigten) zugerechnet wird und nicht einer Vermögensmasse. Ein transparenter Trust liegt vor, wenn nach getroffenen Vereinbarungen und Regelungen dem Errichter/Ausstatter umfassende Herrschaftsbefugnisse über das Vermögen des Trusts vorbehalten sind, so dass der Treuhänder (trustee) gehindert ist, über das ihm übertragene Vermögen dem Errichter/Ausstatter gegenüber tatsächlich und frei zu verfügen (BFH, Urteil vom 25. June 2021, II R 13/19) Andernfalls liegt ein (für Erbschaftsteuerzwecke) intransparenter Trust vor.
Publikationen zum Thema
- Besteuerung von Common-law Trusts in Deutschland
- Der US-amerikanische Trust und deutsche Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer
- Erbschaftsteuererklärung: Verfahren
- German Inheritance Tax
- German Inheritance Tax - FAQ
- German Inheritance Tax: Duty to report an Inheritance from Abroad
- Inheritance and Estate Tax in German-British Estate Matters - FAQ
- Taxation of U.S.-Trusts under the German Inheritance and Gift Tax Act