Transparenter Trust
Von einem "transparenten Trust" wird im deutschen Steuerrecht gesprochen, wenn das Treuhandvermögen dem Errichter (in manchen Fällen: dem Begünstigten) zugerechnet wird und nicht einer Vermögensmasse. Ein transparenter Trust liegt vor, wenn nach getroffenen Vereinbarungen und Regelungen dem Errichter/Ausstatter umfassende Herrschaftsbefugnisse über das Vermögen des Trusts vorbehalten sind, so dass der Treuhänder (trustee) gehindert ist, über das ihm übertragene Vermögen dem Errichter/Ausstatter gegenüber tatsächlich und frei zu verfügen (BFH, Urteil vom 25. June 2021, II R 13/19) Andernfalls liegt ein (für Erbschaftsteuerzwecke) intransparenter Trust vor.