Vermögensmasse ausländischen Rechts
Das Gesetz benutzt den Begriff der "Vermögensmasse ausländischen Rechts" an verschieden Stellen. Eine solche Vermögensmasse ist anzunehmen, wenn Vermögen auf eine Person übertragen wird und das Vermögen nicht dem ursprünglichen Inhaber (Errichter, Ausstatter) oder dem Begünstigten zuzurechnen ist. Die Vermögensmasse muss keine Rechtsperson im Sinne des Zivilrechts sein. Der Gesetzgeber dachte bei Einführung des Begriffs primär an Trusts. Nach dem Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) wird eine Vermögensmasse ausländischen Rechts, deren Zweck auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist besonderen Regeln unterworfen. Nach dem Außensteuergesetz (AStG) können die Einkünfte einer ausländischen Familien-Vermögensmasse einer in Deutschland steuerpflichtigen Person zuzurechnen sein.
Publikationen zum Thema
- Besteuerung des Übergangs von US-Vermögen auf den Ehegatten
- Besteuerung von Common-law Trusts in Deutschland
- Der US-amerikanische Trust und deutsche Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer
- German Gift Tax
- German Inheritance Tax
- German Inheritance Tax - FAQ
- Inheritance and Estate Tax in German-American Estate Matters - FAQ
- Taxation of U.S.-Trusts under the German Inheritance and Gift Tax Act
- U.S.-Trusts in German-American Estate Planning
News zum Thema
- BFH zur Schenkungssteuer bei Ausschüttung an Zwischenberechtigten einer Stiftung oder eines Trusts
- BFH: Besteuerung der Ausschüttung eines US-amerikanischen Trusts an Zwischenberechtigten
- BFH: Schenkungsteuer bei Ausschüttung Seitens einer Vermögensmasse während deren Bestehen
- BFH: Schenkungsteuerrechtlicher Erwerb bei Auflösung eines anglo-amerikanischen Trusts
- BFH: The Treaty does not prevent Germany from imposing Inheritance Tax on the Acquisition of a U.S. citizen beneficiary resident of Germany even if he has stayed no longer than 10 years in Germany
- BFH: Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters
- FG München zur (Doppel-) Besteuerung von Ausschüttungen aus einem US-Trust mit Einkommensteuer und Schenkungssteuer
- FG München: Besteuerung der Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts als Schenkung verstößt nicht gegen Kapitalverkehrsfreiheit
- German Federal Fiscal Court Ruling on Gift Tax triggered by Distributions from a Foreign Trust
- German Federal Fiscal Court: Assets titled in Trust to which the Grantor has reserved comprehensive Powers are to be considered owned by him for German Inheritance and Gift Tax Purposes
- LfSt Bayern: Schenkungssteuer bei Ausschüttung aus einem Ermessens-Trust
- Schenkungsteuer bei Zuwendungen ausländischer Stiftungen