Vindikationslegat
Vermächtnisse sind in vielen Mitgliedsstaaten der Europäischen Erbrechtsverordung (EuErbVO), z.B. Spanien, als Vindikationslegat ausgestaltet, d.h. der Berechtigte erwirbt unmittelbar Eigentum vom Erblasser und der Erbe muss nicht erst durch Vermächtniserfüllungsvertrag Eigentum auf ihn übertragen.
News zum Thema
- BFH: Das Vermächtnis an einem inländischen Grundstück unterliegt nicht der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht
- EuGH zu Vindikationslegat betreffend Grundvermögen in einem Mitgliedsstaat, das nur das Damnationslegat kennt
- FG München zur beschränkten Steuerpflicht (Erbschaftsteuer) bei einem Grundstücksvermächtnis