Vorbehaltsnießbrauch
Bei einem Vorbehaltsnießbrauch überträgt der bisherige Eigentümer einen Gegenstand und lässt sich gleichzeitig vom neuen Berechtigten ein Nießbrauchsrecht an dem übertragenen Gegenstand einräumen.
Bei einem Vorbehaltsnießbrauch überträgt der bisherige Eigentümer einen Gegenstand und lässt sich gleichzeitig vom neuen Berechtigten ein Nießbrauchsrecht an dem übertragenen Gegenstand einräumen.