Vorbehaltsnießbrauch

Bei einem Vorbehaltsnießbrauch überträgt der bisherige Eigentümer einen Gegenstand und lässt sich gleichzeitig vom neuen Berechtigten ein Nießbrauchsrecht an dem übertragenen Gegenstand einräumen.

Diese Seite bewerten
 
 
 
 
 
 
 
2 Bewertungen (100 %)
Bewerten
 
 
 
 
 
 
1
5
5