Wahldomizil (Domicile of Choice)

Ein Wahldomizil (Domicile of Choice) wird dadurch begründet, dass eine Person ihren Aufenthalt in ein bestimmte Rechtsgebiet mit dem Willen dort dauerhaft zu bleiben Bleibewille (aninmus manendi) und nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückzukehren (animus non revertendi) nimmt verlegt. Im Detail unterscheidet sich der Begriff in dem Recht der Staaten, die auf den Begriff abstellen. Insbesondere ist unterschiedlich geregelt, welche Anforderungen an die Bestimmtheit der Rückkehrabsicht zu stellen sind. 

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