Widerrufstestament

Der Widerruf eines Testaments erfolgt nach § 2254 BGB im Grundsatz durch Testament, das sog. Widerrufstestament. Das Widerrufstestament bedarf grundsätzlich der Form einer letztwilligen Verfügung. Es muss allerdings nicht in der gleichen Form wie das widerrufene Testament errichtet werden. Durch ein eigenhändiges Testament kann also z.B. ein notarielles Testament widerrufen werden. 

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