Der Deutsche Notarverein hat 2024 die "Empfehlungen des Deutschen Notarvereins für die Vergütung des Testamentsvollstreckers 2025" veröffentlicht, durch die die bisherigen Empfehlungen aus dem Jahr 2000 ("Neue Rheinische Tabelle") konkretisiert und teilweise auch neu geregelt werden. Wegen weiterführender Informationen verweisen wir auch auf den Beitrag Die Vergütung des Testamentsvollstreckers.
Empfehlungen des Deutschen Notarvereins für die Vergütung des Testamentsvollstreckers 2025
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