Fachanwalt für Erbrecht. Spezialist für deutsch-US-amerikanisches Erbrecht

Herr Dr. Leithold ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht sowie Partner der Kanzlei Frank & Partner Rechtsanwälte. Er ist spezialisiert auf Erbfälle mit Bezug zu common law-Rechtsordnungen, insbesondere die US-Bundesstaaten. Er berät und vertritt deutsche und ausländische Mandanten bei internationalen Nachlassabwicklungen und bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche in Deutschland. Er veröffentlicht regelmäßig zum deutsch-amerikanischen Erbrecht; hervorzuheben sind dabei der Länderteil Kalifornien im Standardwerk zum Internationalen Erbrecht – Hausmann (ehemals: Ferid/Firsching/Dörner/Hausmann) – und seine Kommentierung zum Erbrecht der USA im Werk Burandt/Rojahn, Erbrecht

Leistungen

Erbrechtliche Klagen

Herr Rechtsanwalt Dr. Leithold vertritt Mandanten im gesamten Bundesgebiet in Erbprozessen, z.B.

  • Klage auf den Pflichtteil (Stufenklage),
  • Erbauseinandersetzungsklage,
  • Auskunftsklage,
  • Klage auf Feststellung der Erben,
  • (streitige) Erbscheinverfahren,
  • (streitige) Verfahren zur Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses.

Nachlassabwicklung in Deutschland

Herr Rechtsanwalt Dr. Leithold wird auch bei (einvernehmlichen) Nachlassabwicklungen in Deutschland tätig. Seine Leistungen umfassen insbesondere

  • Erstellung des Nachlassverzeichnisses,
  • Beantragung von Erbschein und Testamentsvollstreckerzeugnis,
  • Beantragung eines Europäischen Nachlasszeugnisses,
  • Auslegung des Testaments,
  • Prüfung taktischer Ausschlagung,
  • Vorbereitung der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft,
  • Beratung bei der Verwaltung des Nachlasses und
  • Erklärung der anfallenden Steuern und Anrechnung ausländischer Steuern. 

Nachlassabwicklung im Ausland

Herr Rechtsanwalt Dr. Leithold unterstützt auch bei der Abwicklung von Erbfällen im Ausland, insbesondere USA und Vereinigtes Königreich. Dabei arbeitet er eng mit ausländischen Kanzleien zusammen. Er unterstützt z.B. bei folgenden Tätigkeiten:

  • Vorbereitung des Antrags auf Erteilung des ausländischen Erbfolgezeugnisses (probate und Erteilung von letters of administration),
  • Verwaltung des Nachlasses (adminstration),
  • Verteilung des Nachlasses (distribution) und
  • Abwicklung von Konten, Versicherungen und Rentensparkonten (z.B. 401(k) / IRA in den USA).

Sprachen

Deutsch, Englisch, Spanisch

 

Standorte

Berlin | Hauptkanzlei

WF Frank & Partner Rechtsanwälte
Leipziger Platz 9
D-10117 Berlin

Tel. +49 30 88712381
Fax +49 30 22185555
berlinDo not spam(at)Do not spamwf-inter.com

Publikationen

Pflichtangaben

Herr Rechtsanwalt Dr. Steffen Leithold ist Partner der Kanzlei Frank & Partner Rechtsanwälte. 

Angaben zur Partnerschaft

Frank & Partner Rechtsanwälte

Leipziger Platz 9
10117 Berlin

Tel.:   +49 (0)30 88712381
Email: info(at)wf-frank.com
Web:  www.wf-frank.com

USt-IdNr.: DE288360405
Steuernummer: 34/290/00418  

Frank & Partner Rechtsanwälte ist eine Partnerschaftsgesellschaft im Sinne des PartG. Die Partnerschaft ist eingetragen im Partnerschaftsregister des AG Charlottenburg unter der Nummer PR 966 B. Partner sind Jan-Hendrik Frank, Veit Klinger, José Martinez Salinas und Steffen Leithold. 

Berufsrechtliche Angaben

Herr Dr. Leithold ist Rechtsanwalt und gehört der Rechtsanwaltskammer Berlin an. Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
  • Standesregelungen der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln).

Sämtliche berufsrechtlichen Regelungen sind abrufbar auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter www. brak.de (Angaben gemäß § 5 TDG)

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Name und Anschrift der Berufshaftpflichtversicherung: Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin.
Versicherungssumme pro Versicherungsfall: EUR 2 Million; Höchstleistung pro Versicherungsjahr: EUR 4 Million
Räumlicher Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung: Weltweit wie unten beschrieben: 
Auszug aus den Versicherungsbedingungen (AVB-RSW HV 60): 
„Teil 2, 2. Ausschlüsse
2.1. Haftpflichtansprüche mit Auslandsbezug
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros,
b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht,
c) des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.“

Auszug aus den HV 4360: 
„Abweichend von Teil 2 A Ziffer 2.1 b) und Teil 3 A Ziffer 4.1 b) der Allgemeinen und Besonderen Bedingungen sowie Risikobeschreibung zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (AVB-RSW HV 60) besteht Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung im außereuropäischen Recht, die aufgrund deutscher gesetzlicher Haftungsbestimmungen vor Gerichten der Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht werden.“

Kontaktdaten

Download V-Card

Dr. Steffen Leithold
WF Frank & Partner Rechtsanwälte
Partner i.S.d. PartGG

 LinkedIn Xing

Leipziger Platz 9
10117 Berlin

Tel. +49 30 88712381
Fax +49 30 22185555

leitholdDo not spam(at)Do not spamwf-inter.com


 WF International

Legende:
WF-Kanzlei
Kooperationspartner
WF-Locations Map
Google-Map laden

Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite