Neuseeland: Trusts Act in Kraft getreten

Der neue neuseeländische Trusts Act ist am 30.01.2021 in Kraft getreten. Nach Part 1. Ziffer 3 des Trusts Act bezweckt der Trusts Act das neuseeländische Trust-Recht, da bisher überwiegend Fallrecht war, neu fassen und zu reformieren durch

  • die Festlegung der Grundprinzipien des Gesetzes über den ausdrücklichen Trust (express trust);
  • die Festlegung gesetzlicher (abdingbarer) Regeln über die Verwaltung von ausdrücklichen Trusts;
  • die Schaffung von Mechanismen zur Beilegung vertraulicher Streitigkeiten; und
  • die Erleichterung des Zugangs zum Trust-Recht von Neuseeland. 

Zu den Änderungen gehören:

  • eine Beschreibung der wichtigsten Merkmale eines Trusts;
  • dispositive und zwingende Regeln über die Pflichten des Trustee;
  • Anforderungen an Buchführung, Rechenschaftslegung und Auskunftserteilung;
  • Flexiblere Befugnisse des Trustee;
  • Bestimmungen zur kosten-effizienten Errichtung und Verwaltung von Trusts (z.B. klare Regeln für die Änderung und Beendigung von Trusts);
  • Möglichkeiten zur Abberufung und Ernennung des Trustees ohne Beteiligung des Gerichts.

Mehr Informationen zum neuseeländischen Trust-Recht finden Sie in dem Beitrag Trusts in Neuseeland

Allgemeine Informationen zum Erbrecht von Neuseeland finden Sie in dem Beitrag Neuseeländisches Erbrecht - Einführung und den darin verlinkten weiterführenden Beiträgen. 

Diesen Artikel bewerten
 
 
 
 
 
 
 
4 Bewertungen (100 %)
Bewerten
 
 
 
 
 
 
1
5
5
 

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?

Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".

Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite