Durch das Haushaltsgesetz 2025 wurden einige Regeln bei der UK-Nachlasssteuer geändert:
Ab dem 6. April 2026 werden die Steuerentlastung für landwirtschaftliche Immobilien (APR) und die Steuererleichterung für Gewerbeimmobilien (BPR) auf insgesamt 100 % der ersten 2,5 Millionen Pfund Sterling an qualifizierten Vermögenswerten begrenzt, wobei für Werte, die diesen Grenzwert überschreiten, eine Steuererleichterung von 50 % (effektiver Steuersatz von 20 %) gewährt wird.
Die Steuerbefreiung ist zusätzlich zu dem allgemeinen Freibetrag und der Ehegattenfreistellung.
Ab dem 6. April 2027 werden die meisten nicht genutzten Rentenfonds und Sterbegeldleistungen für Zwecke der UK IHT in den steuerbaren Nachlass einbezogen.
Der Haushalt bestätigt, dass der Freibetrag von GBP 325.000 bis mindestens 2031 eingefroren bleibt.
Informationen zur UK-Nachlasssteuer finden Sie in unserem Beitrag Erbschaftssteuer im UK (England & Wales, Schottland, Nordirland).
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