Deutsch-englisches Erbrecht

Wir sind Spezialisten für deutsch-englisches Erbrecht, Uns kennzeichnet

  • besondere Qualifikation (Fachanwalt für Erbrecht, Prädikatsanwälte),
  • konsequente Spezialisierung,
  • langjährige Erfahrung in deutsch-englischen Erbfällen,
  • Kompetenz in steuerlichen Fragen,
  • Sprachkompetenz und
  • wissenschaftliche Beschäftigung mit Fragen des englischen Erbrechts. 

Leistungen

Partner-Kanzleien in England

Wir kooperieren mit mehreren renommierten englischen Kanzleien und Rechtsanwälten in London (Osbornes Solicitors) und Süd-England zusammen. Wir arbeiten aber auch gerne mit Ihrem Vertrauensanwalt in England zusammen oder suchen für Sie einen örtlichen Anwalt.   

Unsere Mandanten

Wir beraten Privatleute, gemeinnützige Organisationen (charity), Unternehmen und öffentliche Stellen. Für deutsche Gerichte erstellen wir Gutachten zum Erbrecht von England und Wales. Unsere Mandanten sind oft Deutsche mit Auslandsvermögen, aber auch Deutsche, die im Ausland leben oder Ausländer, die sich in Deutschland niedergelassen haben, investieren oder erben. 

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?

Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".