Deutsch-englisches Erbrecht
Wir sind Spezialisten für deutsch-englisches Erbrecht, Uns kennzeichnet
- besondere Qualifikation (Fachanwalt für Erbrecht, Prädikatsanwälte),
- konsequente Spezialisierung,
- langjährige Erfahrung in deutsch-englischen Erbfällen,
- Kompetenz in steuerlichen Fragen,
- Sprachkompetenz und
- wissenschaftliche Beschäftigung mit Fragen des englischen Erbrechts.
Leistungen
Partner-Kanzleien in England
Wir kooperieren mit mehreren renommierten englischen Kanzleien und Rechtsanwälten in London (Osbornes Solicitors) und Süd-England zusammen. Wir arbeiten aber auch gerne mit Ihrem Vertrauensanwalt in England zusammen oder suchen für Sie einen örtlichen Anwalt.
Unsere Mandanten
Wir beraten Privatleute, gemeinnützige Organisationen (charity), Unternehmen und öffentliche Stellen. Für deutsche Gerichte erstellen wir Gutachten zum Erbrecht von England und Wales. Unsere Mandanten sind oft Deutsche mit Auslandsvermögen, aber auch Deutsche, die im Ausland leben oder Ausländer, die sich in Deutschland niedergelassen haben, investieren oder erben.
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?
Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
Erbrecht-Aktuell
- FG Köln: Vereinbarkeit der Regeln über die Besteuerung des Übergangs auf eine ausländische Familienstiftung mit Europäischen Recht
- EuGH: Bewertungsabschlag der deutschen Erbschaftsteuer für vermietete Wohngrundstücke gilt auch für derartige Immobilien in einem Drittland (Kanada)
- BGH: Keine Anwendung englischen Rechts betreffend den Pflichtteil bei Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO.
- BFH: Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters
- BFH: Schenkungsteuer bei Ausschüttung Seitens einer Vermögensmasse während deren Bestehen
- UK: Verfahrensrechtliche Erleichterungen bei der UK-Nachlasssteuer