Umfang der Darstellung
Die Darstellung konzentriert sich auf die Frage, wann ein deutsches Testament in den USA anzuerkennen ist. Zu weiteren Fragen des US-amerikanischen Erbrechts und zu deutsch-US-amerikanischen Erbfällen verweisen wir auf den einführenden Beitrag Erbrecht USA - Einführung und die darin verlinkten vertiefenden Informationen.
Form des Testaments nach deutschem Recht
Wie ein Testament bei Anwendbarkeit deutschen Rechts der Form nach zu errichten ist, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Gemäß § 2231 BGB kann regelmäßig wie folgt ein Testament errichtet werden:
- Durch Niederschrift vor einem Notar (notarielles Testament);
- Durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung (eigenhändiges Testament).
Für die Wirksamkeit ist es dabei keine Voraussetzung, dass Zeugen die Unterschrift des Testators bestätigen.
Form des Testaments in Oregon
Wirksamkeit der Form nach
Ein schriftliches Testament ist nach ORS 112.235 der Form nach wirksam, wenn der Erblasser es in Anwesenheit von mindestens zwei Zeugen das Testament unterschreibt und die Zeugen durch ihre Unterschrift dies bestätigen.
Anerkennung ausländischer Testamente in Oregon
Nach ORS 112.255 ist ein schriftliches Testament auch der Form nach wirksam, wenn es gemäß den Rechtsvorschriften des Staates
- in dem Wohnsitz des Erblassers zum Zeitpunkt der Errichtung oder zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers war oder
- am Ort der Errichtung zum Zeitpunkt der Errichtung
errichtet wurde.
Internationale Abkommen
Oregon ist nicht Mitglied des Haager Testamentsformübereinkommens.
Oregon hat das Washingtoner Abkommen über internationale Testamente umgesetzt. Deutsche Testamente erfüllen allerdings die Voraussetzungen eines internationalen Testaments im Sinne dieses Abkommens regelmäßig nicht.
Ausnahme von dem Formerfordernis
Auch wenn ein Schriftstück nicht gemäß ORS 112.235 errichtet wurde, kann es so behandelt werden, als sei es gemäß ORS 112.235 errichtet worden, wenn derjenige, der das Schriftstück geltend macht, durch eindeutige und überzeugende Beweise nachweist, dass der Erblasser beabsichtigte, dass das Schriftstück Folgendes darstellt:
(a) das Testament des Erblassers;
(b) eine teilweise oder vollständige Widerrufung des Testaments des Erblassers; oder
© eine Ergänzung oder Änderung des Testaments des Erblassers.
Anerkennung eines deutschen Testaments in Oregon
Ein nach deutschem Recht formwirksam errichtetes eigenhändiges Testament ist nach ORS 112.255 der Form nach wirksam, wenn
- der Wohnsitz des Erblassers zum Zeitpunkt der Errichtung oder zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers in Deutschland war oder
- das Testament in Deutschland errichtet wurde.
Ein notarielles Testament wird stets in Deutschland errichtet und ist somit nach ORS 112.255 der Form nach wirksam.
Verfahren zur Anerkennung eines deutschen Testaments in Oregon
Nach RS 113.065 (Feststellung ausländischer Testamente) Das schriftliche Testament eines Erblassers, der zum Zeitpunkt seines Todes seinen Wohnsitz außerhalb dieses Staates hatte und das bei Testamentsbestätigung Auswirkungen auf Vermögen in Oregon haben kann, kann auf Antrag zur Testamentsbestätigung (probate) zugelassen werden, indem eine beglaubigte Abschrift des Testaments sowie eine beglaubigte Abschrift des Beschlusses über die Zulassung des Testaments zur Testamentseröffnung oder des Nachweises seiner Feststellung in dem Rechtsgebiet, in dem der Erblasser seinen Wohnsitz zum Zeitpunkt seines Todes hatte, eingereicht werden.
