Notarielles Testament

Ein notarielles Testament wird errichtet, indem der Erblasser dem Notar seinen letzten Willen erklärt oder ihm eine Schrift mit der Erklärung übergibt, dass die Schrift seinen letzten Willen enthalte. Der Erblasser kann die Schrift offen oder verschlossen übergeben; sie braucht nicht von ihm geschrieben zu sein, § 2232 BGB. Für die Beurkundung eines einfachen Testaments erhält der Notar eine volle Gebühr nach KV 21200 GNotKG. Bei einem gemeinschaftlichen Testament oder Erbvertrag fallen 2 Gebühren an, KV 21100 GNotKG.  Weitere Informationen unter https://www.bnotk.de/Buergerservice/Notarkosten/Beispiele/Testament.php

 

 

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