Der Bundesstaat Maine erhebt auch für den Nachlass eines nonresident eine Nachlasssteuer, siehe M.R.S. § 4104 ( https://legislature.maine.gov/statutes/36/title36sec4104.html ). Die Steuer wird im Grundsatz wie die Steuer für einen resident nach M.R.S. § 4103 berechnet, wobei der so ermittelte Betrag mit dem Anteil des Maine-Vermögens (Grundvermögen und bewegliches Vermögen in Maine) multipliziert wird.
Der Freibetrag für Erbfälle nach dem 01.01.2017 ist $5.490.000 (siehe https://www.maine.gov/revenue/incomeestate/estate/index.htm ). Dieser versteht sich (auch bei einem nonresident) für das weltweite Vermögen. Wenn der Freibetrag überschritten wird, fällt eine Steuer nach folgender Tabelle an:
Wert des Nachlasses übersteigt | Aber ist höchstens | Die Steuer beträgt |
$5,490,000 | $8,490,000 | 8% des Betrags über $5,490,000 |
$8,490,000 | $11,490,000 | $240,000 plus 10% des Betrags über $8,490,000 |
$11,490,000 |
| $540,000 plus 12% des Betrags über $11,490,000 |
Der so ermittelte Betrag wird mit dem Anteil des Maine-Vermögens (Grundvermögen und bewegliches Vermögen in Maine) multipliziert.
Beispiel: Der Wert des Netto-Nachlasses eines nonresident ist USD 8 Mio und hiervon sind $2 Mio in Maine belegen. Nach Abzug des Freibetrags verbleiben $ 3.510.000. Hierauf 8% sind $ 280.000. Der Wert des Vermögens in Maine ist 25 %. Daher würde $ 70.000 (25 % von $ 280.000) an Steuer festgesetzt.