Verzicht auf Verfahrensrechte im Florida-Nachlassverfahren

Wird in Florida ein Nachlass abgewickelt, bittet der Nachlassabwickler oftmals die Beteiligten das Dokument “Waiver of Priority, Consent to Appointment of Personal Representative, and Waiver of Notice and Bond” zu unterschreiben. Der Beitrag erläutert, welche Folgen die Unterschrift unter eine solche Erklärung hat, gibt Handlungsempfehlungen und verweist auf weiterführenden Informationen zum deutsch-amerikanischen Erbrecht.

Einführung

Anders als im deutschen Recht geht nach dem Recht des US-Bundesstaates Florida der Nachlass (estate) nicht unmittelbar auf die Erben über. Vielmehr wird ein Nachlassabwickler (personal representative) vom Gericht bestellt, der den Nachlass unter Aufsicht durch das Nachlassgericht (probate court) abwickelt und nach Tilgung der Verbindlichkeiten und Erklärung der Steuern den Nachlass verteilt. 

Hinweis: Für weitere Informationen verweisen wir auf den Beitrag Probate and Administration - Verfahren zur Abwicklung des Nachlasses in Florida

Hintergrund und Inhalt der Erklärung

Das Florida-Nachlassverfahren wird von den Beteiligten in der Regel als kompliziert und zeitaufwendig empfunden. Um das Verfahren zu vereinfachen und die Abwicklung zu beschleunigen erlaubt das Recht von Florida allerdings, dass die Beteiligten (interested persons) auf bestimmte Verfahrensrechte verzichten, in welchem Fall das Verfahren schneller abgeschlossen werden kann. Ein umfassender Verzicht auf Verfahrensrechte wird mit Unterschrift unter das Dokument “Waiver of Priority, Consent to Appointment of Personal Representative, and Waiver of Notice and Bond” erklärt.

Im Einzelnen: 

Waiver of Priority

Der Verzicht auf den Vorrang (Waiver of Priority): Bestimmte Personen haben das Recht zum Nachlassabwickler (Personal Representative) vom Gericht bestellt zu werden. Durch die Unterzeichnung wird auf diese Rechtsposition verzichtet.

Consent to Appointment as Personal Representative

Durch den "Consent to Appointment as Personal Representative" stimmt der Unterzeichner der Ernennung einer bestimmten Person als Nachlassabwickler zu.

Waiver of Notice

Hierdurch wird auf bestimmte Verfahrens- und Anhörungsrecht verzichtet. Bei Verzicht muss der Nachlassabwickler nicht mehr über den Stand des Verfahrens unterrichten und oftmals hören die Begünstigten vom Nachlassabwickler erst wieder, wenn er Unterzeichnung eines weiteren Verzichts, dieses Mal über den Rechenschaftsbericht, verlangt. Faktisch wird damit auch auf die Möglichkeit zur Anfechtung des Testaments verzichtet.

Waiver of Bond

Das Gericht kann vom Nachlassabwickler Sicherheit (Bond) verlangen. Hierdurch werden die Begünstigen gegen den Missbrauch der Befugnisse durch den Nachlassabwickler geschützt. Auf diesen Schutz wird durch Unterschrift verzichtet. 

Handlungsempfehlungen

Ob der Beteiligte das Dokument unterschreiben sollte, hängt sehr von der Situation ab. Durch die Unterschrift wird das Verfahren beschleunigt und ist unter Umständen auch etwas günstiger. Sie sollten aber nicht unterschreiben, wenn

  • im Falle der testamentarischen Erbfolge das Testament möglicherweise angefochten werden soll oder
  • Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit und Verlässlichkeit des Nachlassabwicklers bestehen. 

Empfehlung: Bevor Sie unterschreiben sollten Sie sich daher von den beteiligten Personen ein genaues Bild machen. Ferner empfiehlt es sich vor Unterzeichnung abzuklären, welche Vermögensgegenstände vorhanden sind und was beabsichtigt wird mit diesen zu tun. Schließlich kann es auch sinnvoll sein vorab über Vergütung und Kosten zu sprechen. 

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