Deutsch-US-amerikanisches Erbrecht
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht beraten seit vielen Jahren erfolgreich im deutsch-US-amerikanischen Erbrecht. Uns kennzeichnet
- Qualifikation als Fachanwalt für Erbrecht aller deutschen Rechtsanwälte,
- konsequente Spezialisierung auf das Erbrecht und zugehöriges Steuerrecht,
- langjährige Erfahrung im deutsch-amerikanischen Erbrecht,
- Kompetenz in Fragen des deutschen und US-Steuerrechts,
- Kenntnis der US-Fachsprache,
- umfassende wissenschaftliche Beschäftigung mit Fragen des amerikanischen Erbrechts (Liste der Fachpublikationen) und
- langjährige Arbeitsbeziehungen mit US-Anwälten in vielen US-Bundesstaaten.
Leistungen
Wir beraten umfassend im deutsch-amerikanischen Erbrecht, wobei wir in Absprache mit unseren Mandanten erforderlichenfalls US-Anwälte und /oder US-Steuerberater in den USA hinzuziehen.
Zusammenarbeit mit US-Anwälten, US-Steuerberatern und anderen Beratern vor Ort
In vielen US-Bundesstaaten (z.B. Kalifornien, New York, Florida, Illinois) haben wir lange gewachsene Arbeitsbeziehungen zu spezialisierten US-Beratern.
Oft arbeiten wir aber auch mit den Beratern unserer Mandanten zusammen, insbesondere bei der Nachlassplanung.
Haben wir vor Ort bisher keinen Partner, so finden wir einen Spezialisten über unsere Netzwerke (z.B. STEP, Erben International e.V.).
Beratung für Privatleute, Berater, Gerichte, Banken und gemeinnützige Organisationen
Unsere Mandanten sind zumeist Privatleute. Manche erben ein kleines Apartment, andere ein großes Vermögen.
Neben Privatleuten beraten wir auch Gerichte, Banken, Unternehmen, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen.
Beratung vor Ort und über Fernkommunikationsmittel
Wir beraten in der Regel über Fernkommunikationsmittel, z.B. über Zoom oder per Telefon/E-Mail.
Vor Ort beraten wir in Berlin und (eingeschränkt) in München und Hamburg.
Wir beraten Mandanten in ganz Deutschland, z.B. aus Berlin, Potsdam, Magdeburg, Dresden, Leipzig, Dessau, Rostock, Schwerin, Brandenburg, Jena, Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Göttingen, Delmenhorst, Lüneburg, Hamburg, Kiel, Flensburg, Lübeck, Bremen, Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt, Offenbach, Hanau, Gießen, Marburg, Fulda, Wetzlar, München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth, Würzburg, Erlangen, Bamberg, Landshut, Bayreuth, Aschaffenburg, Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster, Mönchengladbach, Gelsenkirchen, Aachen, Krefeld, Oberhausen, Hagen, Hamm, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Ulm, Pforzheim, Mainz.
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?
Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
Erbrecht-Aktuell
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- FG München: Besteuerung der Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts als Schenkung verstößt nicht gegen Kapitalverkehrsfreiheit
- US-Bundes-Nachlasssteuer (federal estate tax) - Folgen der US-Wahlen 2024
- Änderung der Regeln über die Besteuerung einer lebzeitigen Leistungen aus einem ausländischen Altersvorsorgeplan
- FG Köln: Vereinbarkeit der Regeln über die Besteuerung des Übergangs auf eine ausländische Familienstiftung mit Europäischen Recht
- EuGH: Bewertungsabschlag der deutschen Erbschaftsteuer für vermietete Wohngrundstücke gilt auch für derartige Immobilien in einem Drittland (Kanada)
Publikationen
- Kosten der Nachlassabwicklung in Florida
- Testamentarische Erbfolge nach dem Recht des US-Bundesstaates New York
- Todesfallleistung einer US-Lebensversicherung - Geltendmachung und Steuern
- US-amerikanischer Altersvorsorgeplan: Rechtsfolgen des Todes und Steuern
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- Testamentarische Erbfolge nach dem Recht von Texas