Nachlassplanung: Testament, Trust und Testamentsersatzgeschäfte, lebzeitige Übertragung
Leistungen
Wir beraten deutsch-australische Familien, Deutsche mit Vermögen in Australien und Australier mit Vermögen in Deutschland bei der Planung des Erbfalls unter Berücksichtigung der steuerlichen Folgen (estate planning). Bei Bedarf arbeiten wir dabei mit unseren Partner-Kanzleien oder den persönlichen Beratern unser Mandanten zusammen. Mittel zur Planung sind z.B.
- Testament (last will and testament),
- Gemeinschaftlichem Konto mit Anwachsungsrecht auf den Tod;
- Anwachsungsrecht auf den Tod bei Immobilien (joint tenancy);
- Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Todesfall (betreffend Guthaben bei Banken in Deutschland);
- Lebensversicherungen (life insurance);
- Pensionsfonds (pension plan);
- Vorsorgevollmacht (durable power, health care proxy), Patientenverfügung (living will);
- Lebzeitige Schenkungen (unter Vorbehalt eines Nießbrauchs); und
- Treuhandvermögen (Trust).
Beratungsorte und Fernberatung
Persönlich beraten wir in Berlin. Ansonsten beraten wir über Fernkommunikationsmittel (Zoom, Telefon, E-Mail) in ganz Deutschland. In den meisten Fällen ist dies auch zur Erledigung der Anliegen unserer Mandanten völlig ausreichend. Wenn wir meinen, dass eine persönliche Beratung sinnvoll ist, sagen wir es Ihnen!
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
Erbrecht-Aktuell
- FG Köln: Vereinbarkeit der Regeln über die Besteuerung des Übergangs auf eine ausländische Familienstiftung mit Europäischen Recht
- Südaustralien: Kodifizierung des Erbrechts und Neuregelungen
- BFH: Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters
- BFH: Schenkungsteuer bei Ausschüttung Seitens einer Vermögensmasse während deren Bestehen
- Australien: Foreign Investors Act und Erbschaft
- LfSt Bayern: Schenkungssteuer bei Ausschüttung aus einem Ermessens-Trust