Vertretung und Beratung des neuseeländischen Nachlassabwicklers

Leistungen

Zusammen mit neuseeländischen Rechtsanwälten in Neuseeland bieten wir Vertretung und Beratung des neuseeländischen Nachlassabwicklers (personal representative) bei der Regelung des Nachlasses in Neuseeland, an. Unsere Leistungen umfassen z.B.

  • Klärung des Umfangs des Nachlasses (estate);
  • Vorbereitung des Antrags auf  Erteilung des Zeugnisses des Nachlassabwicklers (grant of probate);
  • Beratung des Nachlassabwicklers (personal representative, estate trustee, executor, administrator) über seine Rechte und Pflichten;
  • Unterstützung des Nachlassabwicklers bei der Nachlassabwicklung (adminstration), z.B. bei der Vereinnahmung von Vermögen in Deutschland/Neuseeland, beim Erstellen des Nachlassverzeichnisses (estate inventory), der Erklärung der Steuern und der Aufstellung des Verteilungsplans (distribution) und des Rechenschaftsberichts (accounting);
  • Erklärung der neuseeländischen Steuern, insbesondere Einkommensteuer für das Sterbejahr und Einkommensteuer bei Veräußerung von Nachlassgegenständen; 
  • Klärung des Besteuerungsrechts betreffend die Einkünfte des Nachlasses bei der Einkommensteuer nach dem DBA-Neuseeland insbesondere des steuerlichen Wohnsitzes (domicile);
  • Beratung betreffend die steuerlichen Pflichten des Nachlassabwicklers in Deutschland;
  • Beratung betreffend die steuerlichen Pflichten der Begünstigten in Deutschland (siehe auch Vertretung eines Begünstigten gegenüber dem neuseeländischen Nachlassabwickler).

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Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite

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