Nachlass (estate)

Im US-amerikanischen Erbrecht wird als "Nachlass (estate)" dasjenige Vermögen eines Verstorbenen bezeichnet, das Gegenstand eines förmlichen US-amerikanischen Nachlassverfahrens (probate and administration) ist. Da der Begriff "Nachlass (estate)" auch im Zusammenhang mit der Besteuerung eine Rolle spielt, aber dort anders definiert wird, wird auch von "probate estate" gesprochen. Nicht zum Nachlass in diesem Sinne gehört Vermögen, das "außerhalb des Nachlasses" übergeht, z.B. über einen US-amerikanischen Trust, ein POD account, ein TOD accountJoint TenancyTenancy by the Entirey for married couples, eine Todesfallbegünstigung aus einem IRA (Individual Retirement Arrangement)401(k) oder anderem US-amerikanischen Altersvorsorgeplan oder bei Immobilien: Schenkung auf den Tod (enhanced life estate deed). 

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