Beratung betreffend die Folgen des Erbfalls bei der deutschen Einkommensteuer

Leistungen

Wir bieten zwar keine laufende Beratung bei der Einkommensteuer an, lassen Sie aber auch betreffend die  Folgen des Erbfalls bei der Einkommensteuer nicht allein. Unsere Leistungen umfassen z.B.

  • Besorgung der erforderlichen Unterlagen zur Erklärung der deutschen Einkommensteuer für den Gewinn aus dem Verkauf von Wertpapieren;
  • Beratung betreffend die Folgen bei der Einkommensteuer bei einer Todesfallbegünstigung aus einem kanadischen Altersvorsorgenplan (z.B. RRIFRRSP), steuerlich begünstigten Sparplans (z.B. TFSA) oder  Pensionsfond (pension plan);
  • Beratung betreffend die Besteuerung der laufenden Einkünfte des Nachlasses (Dividenden, Zinsen, Mieten, Gewinne aus Veräußerung von Wertpapieren);
  • Beratung betreffend die Vermeidung der Doppelbesteuerung und Ausübung von steuerlichen Wahlrechten.

Auf Wunsch unterstützten wir Ihren persönlichen Steuerberater bei der Erklärung der Einkommensteuer oder einer Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen einer ausländischen Vermögensmasse oder entwerfen diese.  

Beratungsorte und Fernberatung

Persönlich beraten wir in Berlin. Ansonsten beraten wir über Fernkommunikationsmittel (Zoom, Telefon, E-Mail) in ganz Deutschland. In den meisten Fällen ist dies auch zur Erledigung der Anliegen unserer Mandanten völlig ausreichend. Wenn wir meinen, dass eine persönliche Beratung sinnvoll ist, sagen wir es Ihnen!