Deutsche Erbschaftsteuer
Für den gesamten Vermögensanfall tritt die Steuerpflicht in Deutschland ein, wenn der Erblasser zur Zeit der Erbschaft oder der Erwerber (Erbe, Vermächtnisnehmer) zur Zeit der Entstehung der Steuer (i.d.R. also Zeitpunkt des Todes) ein Inländer ist (§ 2 (1) ErbStG). Ergänzend verweisen wir auf den Beitrag Erbschaftssteuer: Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland.
Deutsche Einkommensteuer
Der Tod löst nicht unmittelbar deutsche Steuern aus. Oftmals wird der Erwerber (Erbe, Vermächtnisnehmer) aber nach dem Erbfall geerbtes Vermögen (z.B. ein Haus oder Wertpapiere) verkaufen. Dann kann der Verkauf deutsche Einkommensteuer auslösen.
Das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland kann durch das DBA-Kanada ausgeschlossen sein.
Kanadische Erbschaftsteuer oder Nachlasssteuer
Kanada hat keine Nachlasssteuer oder Erbschaftsteuer.
Kanadische Einkommensteuer
Der Tod einer Person kann kanadische Kapitalgewinnsteuer auslösen. Hierzu verweisen wir auf den Beitrag Kanada: Erbschaftssteuer und Steuern im Erbfall.
Bei einer Erbschaft von Vermögen in Deutschland von Seiten einer in Deutschland ansässigen Person, fällt allerdings keine solche kanadische Einkommensteuer an.
Eine Erbschaft aus Deutschland löst also - unmittelbar - in der Regel keine kanadische Einkommensteuer aus.
Einkünfte seit dem Erwerb durch Erbschaft (z.B. Veräußerungsgewinne, Wechselkursgewinne, Dividenden, Zinsen) unterliegen allerdings der kanadischen Einkommensteuer.
Das Besteuerungsrecht Kanadas kann durch das DBA-Kanada ausgeschlossen sein. Nach Maßgabe des DBA-Kanada und der Regeln des kanadischen Einkommensteuergesetzes kann eine Anrechnung der deutschen Steuer auf die kanadische oder umgekehrt erfolgen.
Für Steuerzwecke hat das geerbte Vermögen einen steuerlichen Buchwert (cost basis), die seinem Wert zum Zeitpunkt des Todes entspricht, siehe 69 (1) Income Tax Act.
Meldepflicht in Kanada
Eine ausländische Erbschaft mit einem Wert von CAD 100.000 oder mehr muss auf dem Formular T1135 angeben werden. Dies gilt auch, wenn durch die Erbschaft das kumulierte Auslandsvermögen sich auf über CAD 100.000 erhöht.