Deutsch-kanadisches Erbrecht
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht beraten seit vielen Jahren erfolgreich im deutsch-kanadischen Erbrecht. Uns kennzeichnet
- Qualifikation als Fachanwalt für Erbrecht aller deutschen Rechtsanwälte,
- konsequente Spezialisierung auf das Erbrecht und zugehöriges Steuerrecht,
- langjährige Erfahrung im deutsch-kanadischen Erbrecht,
- Kompetenz in Fragen des deutschen Erbschaftsteuerrechts bei Bezügen zu Kanada,
- Kenntnis der kanadischen Fachsprache,
- umfassende wissenschaftliche Beschäftigung mit Fragen des kanadischen Erbrechts (Liste der Fachpublikationen) und
- langjährige Arbeitsbeziehungen mit kanadischen Anwälten in Ontario, Québec und Britisch-Kolumbien (British Columbia).
Unsere Leistungen
Wir beraten umfassend im deutsch-kanadischen Erbrecht, wobei wir in Absprache mit unseren Mandanten erforderlichenfalls kanadische Anwälte und /oder kanadische Steuerberater in Kanada hinzuziehen. Unsere Leistungen umfassen insbesondere Folgendes:
Zusammenarbeit mit kanadischen Anwälten, Steuerberatern und anderen Beratern vor Ort
In Britisch-Kolumbien (British Columbia) und Ontario haben wir lange gewachsene Arbeitsbeziehungen zu spezialisierten Beratern vor Ort.
Oft arbeiten wir aber auch mit den Beratern unserer Mandanten zusammen, insbesondere bei der Nachlassplanung.
Haben wir vor Ort bisher keinen Partner, so finden wir einen Spezialisten über unsere Netzwerke (z.B. STEP, Erben International e.V.).
Beratung für Privatleute, Berater, Gerichte, Banken und gemeinnützige Organisationen
Unsere Mandanten sind zumeist Privatleute. Manche erben ein kleines Apartment, andere ein großes Vermögen.
Neben Privatleuten beraten wir auch Gerichte, Banken, Unternehmen, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen.
Beratung vor Ort und über Fernkommunikationsmittel
Wir beraten in der Regel über Fernkommunikationsmittel, z.B. über Zoom oder per Telefon/E-Mail.
Vor Ort beraten wir in Berlin und (eingeschränkt) in München und Hamburg.
Wir beraten Mandanten in ganz Deutschland, z.B. aus Berlin, Potsdam, Magdeburg, Dresden, Leipzig, Dessau, Rostock, Schwerin, Brandenburg, Jena, Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Göttingen, Delmenhorst, Lüneburg, Hamburg, Kiel, Flensburg, Lübeck, Bremen, Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt, Offenbach, Hanau, Gießen, Marburg, Fulda, Wetzlar, München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth, Würzburg, Erlangen, Bamberg, Landshut, Bayreuth, Aschaffenburg, Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster, Mönchengladbach, Gelsenkirchen, Aachen, Krefeld, Oberhausen, Hagen, Hamm, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Ulm, Pforzheim, Mainz.
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder der Beauftragung der Kanzlei?
Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen und Ihr Anliegen zu schildern. Sie können auch Dokumente beifügen. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen in der Regel binnen 2 Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaigen ersten Beratung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Falls Sie es bevorzugen einen bestimmten Rechtsanwalt unmittelbar zu kontaktieren oder uns anzurufen, finden Sie unsere Kontaktdaten unter "Rechtsanwälte" oder bei "Standorte".
Auf Wunsch beraten wir auch telefonisch oder über Zoom. Allgemeine Informationen zu Zoom-Treffen finden Sie auf der Zoom-Seite.
Erbrecht-Aktuell
- Internationale Zuständigkeit bei Erbschein für Nachlassvermögen in Deutschland
- Kanada: Beitritt zum Haager Apostille-Übereinkommen
- FG Köln: Vereinbarkeit der Regeln über die Besteuerung des Übergangs auf eine ausländische Familienstiftung mit Europäischen Recht
- EuGH: Bewertungsabschlag der deutschen Erbschaftsteuer für vermietete Wohngrundstücke gilt auch für derartige Immobilien in einem Drittland (Kanada)
- FG Mecklenburg-Vorpommern: Nachlassabwickler nach kanadischem Recht ist Rechtsnachfolger im Sinne von § 45 AO
- BFH: Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters
Publikationen
- Trusts und Vermögen in Deutschland
- Kanadisches Erbrecht - Einführung
- Probate and Administration - das Nachlassverfahren in British Columbia (Kanada)
- Probate and Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in Ontario
- Anerkennung eines deutschen Testamentes in Kanada
- Testamentarische Erbfolge im Erbrecht von Ontario