Damnationslegat

Vermächtnisse sind in vielen Mitgliedsstaaten der Europäischen Erbrechtsverordung (EuErbVO), z.B. Deutschland, als Damnationslegat ausgestaltet, d.h. der Berechtigte erwirbt das Eigentum nicht unmittelbar vom Erblasser (wie beim Vindikationslegat), sondern der Erbe muss erst durch Vermächtniserfüllungsvertrag Eigentum auf ihn übertragen.

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