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Deed of Variation

Nach englischem Recht können die testamentarischen oder gesetzlichen Erben (beneficiaries) durch eine sog. „deed of variation“ die Begünstigung unter bestimmten Voraussetzungen mit steuerlich positiven Wirkungen ändern. 

Publikationen zum Thema

  • Ausschlagung der Erbschaft zur Vermeidung der deutschen Erbschaftsteuer
  • Deed of Variation und deutsche Erbschaftsteuer / Schenkungssteuer
  • Die Ausschlagung einer Erbschaft nach dem Recht von England und Wales
  • Die Deed of Variation nach dem Recht des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland
  • Disclaiming an Inheritance in order to avoid German Inheritance Tax
  • Erbschaftssteuer im UK (England & Wales, Schottland, Nordirland)
  • German inheritance tax return

News zum Thema

  • FG Münster: Deed of Variation löst deutsche Schenkungssteuer aus
  • FG Münster: Deed of Variation not recognized in Germany for Inheritance and Gift Tax Purposes
  • Prinz William erbt Millionen von Prinzessin Diana
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Erbrecht-Aktuell

22.10.2025 Balearen: Weitere Vergünstigungen bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer

22.10.2025 TS zur Steuerbefreiung für Familienunternehmen bei Vermietung von Immobilien

03.10.2025 Spanisches Verfassungsgericht: Ist die Besteuerung auf der Grundlage des Referenzwert (Valor de Referencia) verfassungsgemäß?

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