Foreign court theory

Gerichte von England und Wales (und anderer von englischen Recht geprägter Jurisdiktionen) knüpfen betreffend die Erbfolge in bewegliches Vermögen an das Recht des Domizil (domicile) an. War dieses außerhalb von England und Wales, ist sodann zu prüfen, welches Recht ein Richter dieser Jurisdiktion anwenden würde; ist dies das Erbrecht von England und Wales, wendet das englische Gericht das Recht von England und Wales an. Dies wird als "foreign court theory" oder "doctrine of total renvoi" oder "double renvoi " bezeichnet, vgl. z.B. Annesley, Re [1926] Ch. 692 (21 May 1926). 

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