Domizil (domicile)

Der Begriff Domizil (domicile) bezeichnet im internationalen Privatrecht und Steuerrecht in vielen Common-law Staaten (z.B. USA, Australien, England, Neuseeland) die Zugehörigkeit einer Person zu einem bestimmten Rechtsgebiet (jurisdiction). Es ist nicht gleichbedeutend mit Wohnsitz oder dauerhaftem Aufenthalt. Jede Person kann nur ein Domizil haben. Es ist grundlegend zwischen dem Ursprungsdomizil (Domicile of Origin) und dem Wahldomizil (Domicile of Choice) zu unterscheiden. Im Steuerrecht wird der Begriff bisweilen abweichend vom internationalen Privatrecht verwendet. 

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