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Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer (GrEST)  ist im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) geregelt. Sie wird beim Erwerb eines inländischen Grundstücks oder eines Grundstückanteils erhoben. Steuerpflichtig ist der Erwerber.

Publikationen zum Thema

  • Grunderwerbsteuer Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca)
  • Schenkung einer Immobilie unter Vorbehalt des Nießbrauchs
  • Spanische Gewinnsteuer beim Verkauf einer Immobilie in Spanien
  • Spanische Grunderwerbsteuer
  • Überblick: Todesfallsteuern in Europa und Anrechnung in Deutschland

News zum Thema

  • Balearen: Erhöhung der Grunderwerbsteuer ab dem 1.5.2012
  • Bewertung bebauter Grundstücke im Sachwertverfahren: Neuregelung zum 1.1.2012 in Kraft
  • Convenio de doble imposición entre España y Alemania
  • DGT zur Maßgeblichkeit des nach dem deutschen Bewertungsgesetz festgestellten Wertes für spanische Steuerzwecke
  • Regierung der Balearen: Erhöhung der Grunderwerbsteuer (ITP)
  • Steuerbefreiung bei Gründung oder Kapitalerhöhung einer Kapitalgesellschaft
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Erbrecht-Aktuell

30.04.2025 FG S-H: Wirksames Errichtung eines Trusts als Voraussetzung der rechtlichen Verselbstständigung

25.04.2025 KG: Nachlassabwickler nach kanadischem Recht ist auch denn Testamentsvollstreckerzeugnis zu erteilen, wenn er alleiniger Begünstigter ist

25.04.2025 BFH: Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen und Verstoß von Art. 15 Abs. 6 AStG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit

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