Das internationale Privatrecht, auch Kollisionsrecht genannt, regelt, welches Recht auf einen Sachverhalt mit Auslandsbezug anzuwenden ist. Vorschriften des internationalen Privatrechts finden sich in völkerrechtlichen Verträgen (z.B. Haager Testamentsformübereinkommen), europäischen Recht (z.B. Europäische Erbrechtsverordnung, Europäische Ehegüterverordnung) und nationalen Recht (EGBGB). Je nach Regelungsgegenstand, werden verschiedene Statute unterschieden, z.B. das Ehegüterstatut, Gesellschaftsstatut, das Schenkungsstatut oder das Erbstatut.
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19.09.2023 Kanaren: Abschaffung der Erbschaftssteuer und Schenkungsteuer 2023
18.09.2023 FG Niedersachen: Erbfallkostenpauschbetrag für Vermächtnisnehmer bei beschränkter Steuerpflicht
28.08.2023 OLG München: Gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers bei Betreuung und Wohnsitz im Pflegeheim