Das internationale Privatrecht, auch Kollisionsrecht genannt, regelt, welches Recht auf einen Sachverhalt mit Auslandsbezug anzuwenden ist. Vorschriften des internationalen Privatrechts finden sich in völkerrechtlichen Verträgen (z.B. Haager Testamentsformübereinkommen), europäischen Recht (z.B. Europäische Erbrechtsverordnung, Europäische Ehegüterverordnung) und nationalen Recht (EGBGB). Je nach Regelungsgegenstand, werden verschiedene Statute unterschieden, z.B. das Ehegüterstatut, Gesellschaftsstatut, das Schenkungsstatut oder das Erbstatut.
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09.01.2023 FG Kassel: Zurechnungsbesteuerung und Kapitalverkehrsfreiheit
22.12.2022 USA: Freibeträge bei der US-Bundes-Nachlasssteuer, US-Bundes-Schenkungssteuer und der GST in 2023
29.11.2022 FG Mecklenburg-Vorpommern: Haftung der gesetzlichen Erben bei Verletzung der Mitwirkungspflicht