Erbstatut

Das Erbstatut bezeichnet das Erbrecht, das auf einen bestimmten internationalen Erbfall zur Anwendung kommt. Zum Teil werden als Erbstatut aber auch die Normen zur Bestimmung des anwendbaren Erbrechts bezeichnet. Im Anwendungsbereich der Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO ) wird das im Hinblick auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendende Recht nach den Regeln in Art III (Anzuwendendes Recht) ermittelt; hierzu verweisen wir hierzu auf den Betrag Ermittlung des anwendbaren Erbrechts nach der EuErbVO.

Diese Seite bewerten
 
 
 
 
 
 
 
4 Bewertungen (100 %)
Bewerten
 
 
 
 
 
 
1
5
5